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Bei Weizen- und Roggenbrot genügt ein 90-Prozent-Anteil des jeweiligen Getreides. Bei allen anderen Getreidesorten muss der namensgebende Anteil nur 20 Prozent betragen. Mindestens
8 Prozent muss der Anteil betragen, wenn Ölsaaten wie Sonnenblumenkerne oder Leinsamen im Namen erwähnt werden.
Die Verarbeitungsrichtlinien der AGÖL (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau) schreibt einen Vollkornanteil von 100 Prozent vor.

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