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· George, H. (1996): Likörbereitung - 9. Aufl., Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.
· Das grosse Lebensmittellexikon, Pinguin-Verlag, Innsbruck (3. Aufl., 1985).
Liköre sind bei einer gleichbleibenden Temperatur von etwa 18 °C in nicht muffigen Räumen fast unbegrenzt lagerbar. Hochprozentige Liköre werden mit der Lagerung oft besser. Sonne und Licht sind unerwünscht (Bleichgefahr bei einigen Sorten), ebenso sind viele Liköre gegen Kälte sehr empfindlich. Sie werden dann - vorübergehend oder auch dauerhaft - trüb (v.a. Chartreuse, berühmter frz. Kräuterlikör).
Liköre sind meist stark alkoholhaltige Getränke (in der Regel 30 Vol.-% Alkohol, bestimmte Likörarten auch niedriger), die mit Zucker und aromatischen Zusätzen wie Pflanzen- oder Fruchtauszügen, Fruchtdestillaten und ätherischen Ölen versetzt sind.
Das Wort 'Likör' stammt von dem italienischen 'liquore' (= Flüssigkeit). Liköre waren ursprünglich nichts anderes als Medikamente, die mit dem Saft reifer Früchte, mit Kräuterauszügen, Honig und Zucker schmackhafter gemacht wurden. Nach Italien erlangte vor allem Frankreich ab dem 16. Jahrhundert mit neuen raffinierten Zusammenstellungen eine Monopolstellung in der Likörbereitung, die bis heute nicht wieder abgegeben wurde. In Deutschland wurde die Likörherstellung erst mit der Entdeckung des Rübenzuckers (1747) wirtschaftlich interessant (vorher war Zucker selten und zu kostbar, da das Zuckerrohr aus fernen Ländern wie Indien importiert werden musste).
Alkoholische Basis der Likörbereitung ist Branntwein oder herabgesetzter Sprit (Trinkalkohol); der Extraktgehalt (bestehend aus Zucker und Inhaltsstoffen der Pflanzen, Früchte etc.) muss 22 g in 100 ml betragen.
Die Herstellung geschieht entweder auf kaltem Wege aus fertigen Grundstoffen, denen alkoholische Zuckerlösungen zugesetzt werden oder aber warm aus alkoholischen Destillaten und Ansätzen von Früchten oder Kräutern, versetzt mit Zuckerlösungen, Sirupen und dergleichen.
Eingeteilt werden Liköre nach der Zusammensetzung ihrer Ausgangsstoffe:
· Fruchtsaftliköre mit festgesetztem Ausgangsfruchtsaft-Mindestanteil (0,2 l je Liter Fertigerzeugnis); Alkoholgehalt mind. 25 Vol.-%. Andere Fruchtsaft- sowie natürliche Aromazusätze und Stärkesirupzugaben sind erlaubt, die Färbung mit Farbstoffen dagegen verboten. Wichtige Vertreter z.B. Blutorangen-, Brombeer- (Kroatzbeer-), Kirschlikör u.a.
· Fruchtaromaliköre müssen nur den charakteristischen Geschmack der namengebenden Fruchtart aufweisen. Alkoholgehalt mind. 30 Vol.-%; Färbung mit zugelassenen Farbstoffen unter Kenntlichmachung erlaubt;
· Bitter- und Kräuterliköre, Gewürzliköre: künstl. Färbung erlaubt, je nach Rezeptur sehr unterschiedliche Zutaten und Alkoholgehalte;
· Kakao-, Kaffee-, Teeliköre mit einem Mindestalkoholgehalt von 25 Vol.-% müssen unter Verwendung der sie benennenden Rohstoffe hergestellt werden. Irreführende Bezeichnungen wie Mokkalikör mit Sahnegeschmack etc. sind unzulässig.
· Emulsionsliköre wie Schokoladenlikör (hergestellt durch Emulgieren von Schokolade, Mindestalkoholgehalt 14 Vol.-%) und Eierlikör (= Eierbranntwein; hergestellt aus Branntwein, Zucker und frischem, im Betrieb des Herstellers aufgeschlagenem Hühnereigelb, oft mit Vanille bzw. Vanillin aromatisiert. Andere Zusätze wie Farb-, Verdickungs- und Konservierungsstoffe sowie Milch und Ei-Ersatz, auch Trockenei, sind verboten.); Mindestalkoholgehalt 20 Vol.-%


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