Fruchtaufstriche, Marmelade und Co.


Die gesetzlichen Bestimmungen legen für die Begriffe ?Marmelade?, ?Konfitüre? und ?Gelee? eine Süßung mit Industriezucker fest. Erzeugnisse, die mit alternativen Süßungsmitteln hergestellt werden, dürfen nicht als solche bezeichnet werden. Sie werden in der Gruppe Fruchtaufstriche geführt.

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