Teigwaren im Sinne des Gesetzes (Leitsätze für Teigwaren) sind beliebig geformte Erzeugnisse, die aus Getreidemahlerzeugnissen mit oder ohne Verwendung von Hühnereiern und/oder anderen Zutaten durch Einteigen, Formen und Trocknen ohne Anwendung eines Gärungs- oder Backverfahrens hergestellt werden. Sie werden zuweilen vor dem Trocknen mit heißem Wasser oder Wasserdampf behandelt.
Getreide ist anfällig für Schimmelpilze, die permanent in der Luft vorhanden sind und sich auf den Halmen festsetzen. Ihre giftigen Stoffwechselprodukte werden in den Körnern eingelagert.
Diese Gifte beeinträchtigen das Immun- und das Nervensystem, schädigen die Nieren, manche wirken sogar Krebs erregend.
Der Lebensmittelausschuss der EU empfiehlt, täglich nicht mehr als ein Mikrogramm des Schimmelpilzgiftes Deoxynivalenol (DON) aufzunehmen. Bei Kindern gelten weitaus niedrigere Werte, da sie ein geringeres Körpergewicht haben.
Im konventionellen Bereich werden die empfohlenen Höchstwerte zum Teil um das Doppelte überschritten.
Aus Mehl (traditionell aus Hartweizen) und Wasser wird ein Teig angemischt. Dieser wird durch Matrizen gepresst, damit die entsprechende Nudelform entsteht. Anschließend werden die Nudeln getrocknet.
- Eier-Teigwaren (je nach Deklaration mit 100-300g Vollei, Eigelb oder Eiprodukten pro Kilogramm Mehl)
- Gemüse- oder Kräuter-Teigwaren
- Vollkorn-Teigwaren
- Mehrkorn-Teigwaren (Dreikorn- oder Vierkorn-Teigwaren)
- Hartweizen-, Weichweizen-, Dinkel-, Roggen-Teigwaren aus Weißmehl- Teigwaren aus teilausgemahlenem Mehl (1050er)
- Soja-Teigwaren
Bio-Nudeln vieler Marken sind auch aus teilausgemahlenem oder Vollkornmehl erhältlich.







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